Diesmal ist der ÖVP die „Vorsichtung“ und die „Akteneinschränkungen“ über ÖVP geführte Ministerien nicht ganz gelungen, denn diesmal ist auch „Hardware“ im Spiel. Festplatte 1 und Festplatte 2 sind bereits im Vorfeld bekannt und dann noch „der verschwundene“ USB-Stick. Die bisherige Aktenlieferung die am 17.12.25 endete ist lückenhaft und fehlende Akten nicht alle mit der „Gefährdung“ von laufenden Ermittlungen begründbar.

Diskrepanz und „Shadow Files“
Bis zum Fristende am 17. Dezember 2025 und den unmittelbar folgenden Tagen („Nachkleckerungen“ bis 19. Dezember) wurden dem Parlament insgesamt rund 20.000 Seiten an Aktenmaterial übermittelt. Diese Gesamtzahl verdeckt jedoch eine signifikante statistische Anomalie, die im Zentrum der aktuellen politischen Auseinandersetzung steht. Quelle: Eigene Zusammenstellung basierend auf OTS-Meldungen und Parlamentskorrespondenz. Die Diskrepanz beim Innenministerium ist eklatant. Während die offizielle Datenbank des Parlaments lediglich 579 Seiten aus dem Ressort von Innenminister Karner (ÖVP) ausweist, sprach der ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger öffentlich von 1.500 gelieferten Seiten. Daraus ergeben sich drei mögliche Szenarien, die im Ausschuss zu klären sein werden:
Informationsasymmetrie
Die ÖVP-Fraktion verfügt über exklusive Informationen aus dem Ministerium, die den anderen Fraktionen (und der Parlamentsdirektion) noch nicht zugänglich gemacht wurden. Dies wäre ein schwerer Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller Ausschussmitglieder.
Phantom-Akten
Das Ministerium zählt Entwürfe, Deckblätter oder doppelte Datensätze mit, die von der Parlamentsdirektion bei der Indizierung bereinigt wurden.
Desinformation
Die Zahl „1.500“ wurde lanciert, um den Eindruck umfassender Kooperation zu erwecken und von der – objektiv betrachtet – sehr geringen Zahl von 579 Seiten abzulenken. 579 Seiten für eine Causa, die eine komplette „Soko“ und monatelange Ermittlungen umfasste, erscheint kriminalistisch unglaubwürdig wenig.

Die Lieferanten: BMJ
Das BMJ steht im Zentrum des „System-Strangs“. Erwartete Akten: Der gesamte Dienstverkehr der Sektion IV (ehemals Pilnacek), Weisungen an die Staatsanwaltschaften, Berichte der Fachaufsicht, und vor allem die Kommunikation im Zusammenhang mit der Suspendierung Pilnaceks.
Die Grünen vorher im Justizministerium jetzt Opposition
Da das Justizministerium in der letzten Regierung von den Grünen geführt wurde und die Grünen Herrn Kräutner mit einer Berichterstattung zur Causa beauftragt haben + eine Festplatte die hier im „Spiel“ ist, könnte es noch spannend werden.
Die Staatsanwaltschaften Krems und Eisenstadt
Bericht der Staatsanwaltschaften (WKStA, StA Krems, StA Eisenstadt) Diese Behörden liefern die eigentlichen Ermittlungsakten. Die Staatsanwaltschaft Krems war zuständig für die ersten Stunden nach dem Leichenfund. Ihre Akten sind essenziell, um zu klären, warum die Obduktion angeordnet oder verzögert wurde und warum der Fall abgegeben wurde. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übernahm den Fall von Krems. Hier liegt der Fokus darauf, ob die Übernahme politisch motiviert war, um den Fall in einen „genehmeren“ Sprengel zu verlegen.

Volksanwaltschaft in einer neuen Rolle
Die VA hat eine Sonderrolle. Sie prüfte den Fall Pilnacek bereits im Vorfeld administrativ. Kontroverse: Die Lieferung von 3.831 Seiten wurde von der ÖVP als „überraschend klein“ kritisiert. Dies ist ein taktisches Manöver der ÖVP. Indem sie die Quantität der VA-Akten angreift, versucht sie, die Qualität der VA-Prüfung (die kritisch für die Polizei war) zu delegitimieren. Es wird suggeriert: „Wer so wenig Akten hat, kann den Fall nicht gründlich geprüft haben.“
Der taktische Zeitpunkt der Aktenlieferung
Das Problem der „Last-Minute-Lieferung“ Ein weiteres strukturelles Problem ist der Zeitpunkt der Lieferung. Wie von der Opposition kritisiert, übermittelte das Innenministerium den Großteil der Daten erst unmittelbar vor Ablauf der Frist am 17. Dezember.
Die taktische Implikation
Durch die Lieferung kurz vor den Weihnachtsfeiertagen wird die effektive Vorbereitungszeit der Opposition auf ein Minimum reduziert. Die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter müssen die Zeit zwischen den Jahren nutzen, um 20.000 Seiten zu sichten, während die Ministerien Monate Zeit hatten, die Akten vorzubereiten.
Obstruktion durch Masse
Gleichzeitig erschwert die schiere Masse an unstrukturierter „Rohdaten“-Lieferung (25.000 bis 30.000 Seiten Rohdaten wurden erwähnt, die dann auf 20.000 bereinigt wurden) das Auffinden der relevanten „Smoking Guns“.

OTS Nettigkeiten werden bereits im Vorfeld ausgetauscht
Die politischen Parteien richten sich Nettigkeiten über OTS aus. Die Medien schreiben darüber. Die einen so die anderen anders. Letztlich zählen die AKTEN und die BEWEISMITTEL im Parlament und viel wichtiger bei der Staatsanwaltschaft EISENSTADT im gerichtlichen Verfahren. 27.12.2025, 09:51 | OTS0006 | ÖVP Bundesparteileitung ÖVP – Hanger: „Verleumden und diffamieren: FPÖ kopiert Pilz-Methode“
Wien (OTS) – ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger kritisiert eine Aussendung von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kurz vor Weihnachten scharf. „Die FPÖ vergiftet Österreich mit unhaltbaren Behauptungen. Ihr Geschäftsmodell bleibt gleich: Verleumden, diffamieren und Unterstellungen streuen – ohne belastbare Beweise“, so Hanger. Hafenecker konstruiere „politische Interventionen“ und rede einen „tiefen Staat“ herbei, statt Fakten vorzulegen. „Das ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern Schmutzkübelarbeit nach Pilz-Vorbild“, betonte Hanger. Dadurch würden Polizei und Justiz pauschal diskreditiert und das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt. Hanger verweist darauf, dass zentrale Pilz-Erzählungen vor Gericht gescheitert seien: Das Oberlandesgericht Wien habe rechtskräftig entschieden, dass die Zack Media GmbH (ZackZack/Pilz) wegen übler Nachrede 8.000 Euro Entschädigung an einen Chefinspektor zahlen müsse – inklusive Veröffentlichung des Urteils. Zudem habe das Landesgericht Wien die Zack Media GmbH erstinstanzlich zu insgesamt 57.000 Euro Entschädigung verurteilt, Widerruf, Veröffentlichung des Urteils sowie die Einziehung eines Buches angeordnet. „Wer ernsthaft aufklären will, arbeitet mit Fakten und respektiert rechtsstaatliche Verfahren – keine Verschwörungserzählungen und keine Diffamierungen“, so Hanger abschließend.
Elektronischer Datenraum
Der Großteil der Stufe 1 und 2 Akten wird digital bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt über gesicherte Workstations im Parlamentsgebäude. Ein Fernzugriff (Home Office) ist für klassifizierte Akten in der Regel ausgeschlossen oder nur über hochsichere VPN-Tunnel für niedrigste Stufen möglich. Die Effizienz der Arbeit hängt an der OCR (Texterkennung) und den Metadaten. Wenn das BMI gescannte Bilder statt durchsuchbarer PDFs liefert („Image-PDFs“), ist eine Stichwortsuche technisch unmöglich. Dies ist eine beliebte Methode der „passiven Obstruktion“.
Geschwärzte Akten
Der Umgang mit geschwärzten Akten (Redactions) Bevor eine Behörde liefert, „schwärzt“ sie die Akten. Rechtsgrundlage: Datenschutz (Schutz unbeteiligter Dritter) und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (z.B. Namen von verdeckten Ermittlern, taktische Methoden). Problem: Oft wird die Schwärzung extensiv ausgelegt. Wenn in einer E-Mail der gesamte Textblock geschwärzt ist und nur „Sehr geehrter Herr Sektionschef“ lesbar bleibt, ist das Dokument wertlos. Eskalationsmechanismus: Wenn Abgeordnete eine Schwärzung für ungerechtfertigt halten, können sie den Verfahrensrichter anrufen. Dieser prüft das ungeschwärzte Original (das ihm vorgelegt werden muss) und entscheidet, ob die Schwärzung aufzuheben ist. Dies ist jedoch ein zeitaufwendiger Prozess, der oft erst Monate später Ergebnisse liefert – zu spät für die Befragung.
Es wird also spannend wie die „Aktennichtlieferung“ den Ausschuss hemmen wird und ob Akten nachgeliefert werden müssen.
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Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertraulich: Threema ID: DBZ2S7ET |
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